Welche Gefahren gibt es wo für Kinder und Jugendliche bei dieser Problematik?
Cybergrooming kann im Prinzip überall dort stattfinden, wo Kinder und Jugendliche im Netz anzutreffen sind und viel Zeit verbringen. Zu nennen sind hier konkret Social-Media-Plattformen und Messenger wie z.B. Instagram, WhatsApp, Snapchat und TikTok, aber auch beliebte Online-Spiele wie FIFA, Fortnite oder Minecraft, die ebenfalls Chatfunktionen anbieten. Da Täter/-innen sich problemlos hinter anonymen Benutzernamen verstecken oder eine falsche Identität vortäuschen können, ist die Hürde für eine Kontaktaufnahme sehr niedrig. Dementsprechend häufig tritt das Problem auf: Eine repräsentative Befragung von Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 18 Jahren in NRW (Landesanstalt für Medien NRW 2022) hat gezeigt, dass fast ein Viertel von ihnen bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert wurde. 16 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen wurden von einem Erwachsenen Gegenleistungen für ein Video oder Foto versprochen, fast genauso viele sind schon aufgefordert worden, sich für einen Erwachsenen vor der Webcam auszuziehen oder die Kamera ihres Smartphones anzuschalten. Mehr als jeder siebte der befragten jungen Menschen gab außerdem an, ungefragt Nacktbilder zugeschickt bekommen zu haben. Die Studie hat auch gezeigt, dass es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen gibt. Beide Geschlechtergruppen werden gleichermaßen von Erwachsenen im Netz angesprochen.
Wie kann ich mich vor Cybergrooming schützen?
Grundsätzlich gilt natürlich, dass ein gesundes Misstrauen gegenüber Fremden sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit persönlichen Daten es Tätern bzw. Täterinnen erschweren, mögliche Opfer zu finden. Skeptisch sollte man werden, wenn das Gegenüber schnell in einen privaten Chat wechseln will, wenn viele zweideutige Aussagen getätigt werden oder man das Gefühl bekommt, dass der Chatpartner / die Chatpartnerin zwar viel Persönliches fragt, aber wenig von sich selbst preisgibt. Hier lohnt sich ein Blick auf das Profil: wenn es keinerlei Fotos und wenig Angaben gibt, könnte es sich um ein Fake-Profil handeln.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nach freizügigen Fotos oder Videos gefragt wird – Sind diese erstmal ins Netz gelangt, ist es kaum möglich, sie wieder zu löschen. Zum Schutz vor Hacking kann man seine Webcam ausgeschaltet lassen oder überkleben. Und besonders wichtig: Wir raten dringend davon ab, sich auf (unbegleitete) reale Treffen einzulassen!
Was tun, wenn ich selbst betroffen bin?
Grundsätzlich sollten Betroffene ihrem Bauchgefühl vertrauen: Sobald einem etwas merkwürdig vorkommt, sollte man den Mut finden, mit einer Vertrauensperson darüber zu sprechen. Das können Freundinnen bzw. Freunde, die Eltern, Geschwister oder auch eine anonyme Beratungsstelle sein. Technische Möglichkeiten, um Cybergrooming entgegenzuwirken, sind das Melden und Blockieren der Täter/innen. Und man sollte immer im Hinterkopf haben: Cybergrooming ist eine Straftat. Nach § 176 StGB ist das Kontaktieren von Kindern unter 14 Jahren mit sexuellen Absichten verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Bei Jugendlichen kann unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. der Ausnutzung einer Zwangslage, auch eine Strafbarkeit gegeben sein. Das Recht ist also auf Seiten der Betroffenen. Sinnvoll ist deshalb immer auch die Dokumentation von Beweismaterial, um damit später Anzeige erstatten zu können. Betroffene sollten also z.B. Screenshots von Chatverläufen und dem Täter/-inprofil machen.