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Problemthema „Cybergrooming“

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Symbolbild: Foto von Adrian Swancar auf Unsplash

Was ist das? Wie können sich Kinder und Jugendliche davor schützen? Wie können Erwachsene helfen?

SCHULEWIRTSCHAFT Osthessen hat diesen Winter gemeinsam mit JUUUPORT eine Online-Veranstaltung zur Prävention von „Cybergrooming“ veranstaltet. JUUUPORT ist eine bundesweite Online-Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Internet haben. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene aus ganz Deutschland, die JUUUPORT-Scouts, helfen Gleichaltrigen – die sich annonym melden können – vertraulich bei Online-Problemen wie Cybermobbing, Mediensucht, sexueller Belästigung, Abzocke, Datenklau und vielem mehr. Die Beratung ist datenschutzkonform und kostenlos. Gemeinsam mit Medienpädagoginnen und -pädagogen betreibt JUUUPORT neben der Beratung aktive Aufklärungs- und Präventionsarbeit.

Eltern und Lehrkräfte aus ganz Hessen waren im Rahmen der JUUUPORT-Veranstaltung von SCHULEWIRTSCHAFT Osthessen online, um sich mit dem hochproblematischen und zugleich omnipräsenten Gefahrenthema Cybergrooming hinsichtlich Social Media auseinanderzusetzen. Das gemeinsame Ziel: Aufklärung, Beratung und Präventionsstrategien.


Folgende Antworten zu häufig gestellten Fragen und Tipps haben uns Franziska Polte und Dominique Guilleaume von JUUUPORT im Interview mitgegeben.

Was ist Cybergrooming? Woher kommt der Begriff?
Das englische Verb „to groom“ lässt sich wohl am ehesten mit dem Begriff „anbahnen“ oder „vorbereiten“ übersetzen. Unter Cybergrooming versteht man die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Kindern oder Jugendlichen im digitalen Raum mit dem Ziel, diese sexuell zu missbrauchen. Dies geschieht auf verschiedenen Kanälen, zum Beispiel in sozialen Netzwerken wie Instagram oder TikTok, in Messenger-Apps wie WhatsApp, Internetchats, oder in Online-Spielen mit Chatfunktion. Meist beginnen die Täter/-innen mit harmlosen Nachrichten, um zunächst ein Vertrauensverhältnis zu den Heranwachsenden aufzubauen. Dieses Vertrauen nutzen sie im Laufe der Zeit aus, um sexuelle Textnachrichten auszutauschen, an intime Fotos oder Videos zu gelangen oder sogar reale Treffen mit den Betroffenen zu arrangieren. Den Begriff „Cybergrooming“ betrachten wir deshalb auch als verharmlosend, denn natürlich haben diese Anbahnungsversuche im Internet immer ein ganz bestimmtes Ziel: den sexuellen Missbrauch von jungen Menschen. Deshalb verstehen wir unter Cybergrooming immer auch sexuelle Gewalt – und nicht nur die Vorbereitung derselben.

Welche Gefahren gibt es wo für Kinder und Jugendliche bei dieser Problematik?
Cybergrooming kann im Prinzip überall dort stattfinden, wo Kinder und Jugendliche im Netz anzutreffen sind und viel Zeit verbringen. Zu nennen sind hier konkret Social-Media-Plattformen und Messenger wie z.B. Instagram, WhatsApp, Snapchat und TikTok, aber auch beliebte Online-Spiele wie FIFA, Fortnite oder Minecraft, die ebenfalls Chatfunktionen anbieten. Da Täter/-innen sich problemlos hinter anonymen Benutzernamen verstecken oder eine falsche Identität vortäuschen können, ist die Hürde für eine Kontaktaufnahme sehr niedrig. Dementsprechend häufig tritt das Problem auf: Eine repräsentative Befragung von Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 18 Jahren in NRW (Landesanstalt für Medien NRW 2022) hat gezeigt, dass fast ein Viertel von ihnen bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert wurde. 16 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen wurden von einem Erwachsenen Gegenleistungen für ein Video oder Foto versprochen, fast genauso viele sind schon aufgefordert worden, sich für einen Erwachsenen vor der Webcam auszuziehen oder die Kamera ihres Smartphones anzuschalten. Mehr als jeder siebte der befragten jungen Menschen gab außerdem an, ungefragt Nacktbilder zugeschickt bekommen zu haben. Die Studie hat auch gezeigt, dass es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen gibt. Beide Geschlechtergruppen werden gleichermaßen von Erwachsenen im Netz angesprochen.

Wie kann ich mich vor Cybergrooming schützen?
Grundsätzlich gilt natürlich, dass ein gesundes Misstrauen gegenüber Fremden sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit persönlichen Daten es Tätern bzw. Täterinnen erschweren, mögliche Opfer zu finden. Skeptisch sollte man werden, wenn das Gegenüber schnell in einen privaten Chat wechseln will, wenn viele zweideutige Aussagen getätigt werden oder man das Gefühl bekommt, dass der Chatpartner / die Chatpartnerin zwar viel Persönliches fragt, aber wenig von sich selbst preisgibt. Hier lohnt sich ein Blick auf das Profil: wenn es keinerlei Fotos und wenig Angaben gibt, könnte es sich um ein Fake-Profil handeln.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nach freizügigen Fotos oder Videos gefragt wird – Sind diese erstmal ins Netz gelangt, ist es kaum möglich, sie wieder zu löschen. Zum Schutz vor Hacking kann man seine Webcam ausgeschaltet lassen oder überkleben. Und besonders wichtig: Wir raten dringend davon ab, sich auf (unbegleitete) reale Treffen einzulassen!

Was tun, wenn ich selbst betroffen bin?
Grundsätzlich sollten Betroffene ihrem Bauchgefühl vertrauen: Sobald einem etwas merkwürdig vorkommt, sollte man den Mut finden, mit einer Vertrauensperson darüber zu sprechen. Das können Freundinnen bzw. Freunde, die Eltern, Geschwister oder auch eine anonyme Beratungsstelle sein. Technische Möglichkeiten, um Cybergrooming entgegenzuwirken, sind das Melden und Blockieren der Täter/innen. Und man sollte immer im Hinterkopf haben: Cybergrooming ist eine Straftat. Nach § 176 StGB ist das Kontaktieren von Kindern unter 14 Jahren mit sexuellen Absichten verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Bei Jugendlichen kann unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. der Ausnutzung einer Zwangslage, auch eine Strafbarkeit gegeben sein. Das Recht ist also auf Seiten der Betroffenen. Sinnvoll ist deshalb immer auch die Dokumentation von Beweismaterial, um damit später Anzeige erstatten zu können. Betroffene sollten also z.B. Screenshots von Chatverläufen und dem Täter/-inprofil machen.

Was können Eltern, Lehrkräfte oder Bezugspersonen tun, um zu helfen sowie sinnvoll und auf Augenhöhe aufzuklären?
Wir erleben häufig, dass die Hemmschwelle, Erwachsene einzubeziehen, hoch ist. Umso wichtiger ist es, zuzuhören, die geschilderten Probleme ernst zu nehmen und den Betroffenen keine Vorwürfe zu machen. Viel eher sollte man den jungen Menschen Mut zusprechen und ihnen das Gefühl vermitteln, dass sie nicht Schuld sind an dem, was passiert ist, und dass sie nicht allein sind.

Welche Anlaufstellen gibt es, um sich Hilfe zu holen? Wie unterstützt JUUUPORT?
Auf JUUUPORT.de haben wir einige hilfreiche Ratschläge zusammengestellt, die als Handlungsleitfaden für Betroffene dienen können. Zudem findet sich dort eine Auflistung möglicher Alarmsignale und Empfehlungen für Betroffene.

In der Beratung bieten die JUUUPORT-Scouts Unterstützung für Betroffene, die sich anonym melden können. Sie hören zu, geben Tipps und zeigen: Ich bin für dich da. Das ist besonders für Jugendliche wichtig, die sich auf Grund des Vorfalls schämen und sich nicht trauen, Erwachsenen in einem direkten Face-to-Face-Gespräch davon zu erzählen.

Darüber hinaus betreibt JUUUPORT auf seinen Social-Media-Kanälen aktive Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Hier wird jugendgerecht erklärt, was Cybergrooming ist, wie verbreitet diese Masche ist und wie man sich selbst und andere schützen kann.

Weitere Beratungsstellen bei sexueller Belästigung im Internet sind z.B. das „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“ , die Jugendnotmail oder weiterhin die „Nummer gegen Kummer". Auch hier können Betroffene anonym Hilfe suchen.

Über uns

Die fünf Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT Osthessen (MKK-West/Hanau, MKK-Mitte/Ost, sowie Offenbach Ost, West und Stadt) sind freiwillige Arbeitsgemeinschaften von Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen sowie von Vertretungen der regionalen Wirtschaft – heimischen Betrieben.

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